Journalismus braucht keinen Artenschutz, aber fairen Wettbewerb
Journalistische Inhalte sind teuer, in der digitalen Welt aber bisher weitgehend schutzlos. Im Einklang mit der EU fordern die Schweizer Verleger ein analoges Leistungsschutzrecht.
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Journalistische Inhalte sind teuer, in der digitalen Welt aber bisher weitgehend schutzlos. Im Einklang mit der EU fordern die Schweizer Verleger ein analoges Leistungsschutzrecht.
Deutsche Verlage haben im Streit mit Google um das Leistungsschutzrecht eine Niederlage erlitten. Dem Europäischen Gerichtshof zufolge sei das 2013 eingeführte deutsche Leistungsschutzrecht rechtlich «nicht anwendbar». Die damalige Bundesregierung habe versäumt, das Gesetz der EU-Kommission vorzulegen und notifizieren zu lassen.
Die äusserst umstrittene EU-Urheberrechtsreform hat uns nicht nur das Risiko für die Einführung von Upload-Filtern gebracht, sondern auch das Leistungsschutzrecht (LSR) für ganz Europa – obwohl ähnliche Vorschriften in Deutschland und Spanien effektlos sind, jedenfalls den Verlagen keinen Umsatz gebracht haben.
Interessante Zahlen zur Wichtigkeit von journalistischen Inhalten in der Google-Suche: Wie eine Analyse des SEO-Tool-Anbieters Sistrix zeigt, spielen solche Inhalte in den Suchergebnissen insgesamt nur eine kleine Rolle. So stammen nur 7,9% der ausgewerteten 2,6 Milliarden Ergebnisse aus der deutschen Google-Suche von journalistischen Angeboten. Gerade im Hinblick auf das EU-Leistungsschutzrecht eine interessante Einordnung.
Anders als in der EU soll in der Schweiz vorerst kein Leistungsschutzrecht für Presseverlage eingeführt werden. Das hat die zuständige Ständeratskommission beschlossen. Zusätzliche Bestimmungen könnten kontraproduktiv sein, so die Begründung.
Die Kleine Kammer will, dass die Kommission das Urheberrechtsgesetz nochmals im Detail berät. Für vertiefte Abklärungen habe die Zeit gefehlt, sagen sogar Mitglieder der Kommission.
Seit Jahren fordern der Journalistenverband «Impressum» und die Mediengewerkschaft Syndicom eine Anpassung des Urheberrechts ans digitale Zeitalter. Aktuell hat Ständerätin Géraldine Savary (Waadt, SP) dazu einen Vorstoss eingereicht. Gleichzeitig unterstützt Savary auch das Anliegen der Verleger, ein sogenanntes Leistungsschutzrecht einzuführen. Worin sich die Forderungen von Medienschaffenden und Verlegern unterscheiden, erklären Urs Thalmann («Impressum») und Stephanie Weiterlesen …
Die Verlage wollen Plattformen wie Google oder Facebook für das Zeigen von Anrissen zur Kasse bitten. Am Dienstag diskutiert der Ständerat darüber. Andreas von Gunten von der Gesellschaft Digitale Schweiz kritisiert die Forderung scharf und sagt, welche Folgen sie für die Medien und das Internet hätte.