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Medienrecht

Fall Villiger: Wieso Journalisten 29 Seiten abtippen mussten

29 Seiten Text, doch Kopien und Fotos sind verboten: Die Einsichtnahme in die begründete Einstellungsverfügung im Fall Villiger unterlag restriktiven Bedingungen. Aber nicht nur das: Auch eine Diskussion unter den Journalisten wurde verboten. Wieso die Behörden so mit den Medien umgehen.

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Die österreichische Bundesregierung will die Anonymität im Netz einschränken. Am kommenden Mittwoch wird sich das Wiener Kabinett mit einer entsprechenden Gesetzesvorlage befassen. Die User können demnach weiter unter Pseudonym posten, doch die Plattformen müssen die Identität der Nutzer kennen und sie gegebenenfalls an Strafverfolgungsbehörden herausgeben.

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