DOSSIER mit 211 Beiträgen

Medienrecht

Fall Villiger: Wieso Journalisten 29 Seiten abtippen mussten

29 Seiten Text, doch Kopien und Fotos sind verboten: Die Einsichtnahme in die begründete Einstellungsverfügung im Fall Villiger unterlag restriktiven Bedingungen. Aber nicht nur das: Auch eine Diskussion unter den Journalisten wurde verboten. Wieso die Behörden so mit den Medien umgehen.

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Ad Content

Kantonsgericht verliert gegen Bündner Journalistin

Das Schweizer Radio und Fernsehen SRF und eine Bündner Journalistin des Senders haben sich vor Bundesgericht mit einer Beschwerde gegen das Bündner Kantonsgericht durchgesetzt. Nun muss das Kantonsgericht seine Praxis bei der Veröffentlichung von Urteilen ändern und sämtliche Urteile öffentlich bekanntgeben.

Wenn der Polizeiberichterstatter anruft

Pausenlose Telefonanrufe, suggestive Fragen und tagelange Observationen: Einige Journalisten gehen sehr weit, um an News heranzukommen – ein Gespräch mit der Medienanwältin Rena Zulauf.

Wenn die Medien dem Recht davonspurten

Ein Vierteljahrhundert lang war Simon Canonica beim Tamedia-Verlag für medienrechtliche Fragen zuständig. Er weiss, wie sich die Medien und ihr Verhältnis zum Recht und zu den Rechtsanwälten verändert haben.

Ad Content

Mediefeindliches Urteil des Bundesgerichts

Ein aktuelles Urteil aus Lausanne zur Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen schützt die Willensbildung des Staates selbst da, wo kein Wille mehr gebildet wird. Das erlaubt den Behörden den Zeitpunkt der Publikation ohne störende Recherche selbst festzulegen.

TV-Rechte Fussball: Anpfiff zum millionenschweren Run

Die Swiss Football League schreibt am Sonntag ihre Fernseh- und andere Medienrechte für die Super League und Challenge League ab der nächsten Saison (2017 und 2018) aus. Zum ersten Mal tut sie das öffentlich. Wie die Deutsche Fussball Liga, hofft auch der Schweizer Fussball auf höhere Einnahmen.