DOSSIER mit 211 Beiträgen

Medienrecht

Fall Villiger: Wieso Journalisten 29 Seiten abtippen mussten

29 Seiten Text, doch Kopien und Fotos sind verboten: Die Einsichtnahme in die begründete Einstellungsverfügung im Fall Villiger unterlag restriktiven Bedingungen. Aber nicht nur das: Auch eine Diskussion unter den Journalisten wurde verboten. Wieso die Behörden so mit den Medien umgehen.

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Ad Content

Ad Content

Bundesgericht: Rüge für den «Kassensturz»

Die Fernsehsendung «Kassensturz» hat in einem 2014 ausgestrahlten Beitrag zum Thema «Zahnarztpfusch» die Zuschauer nicht sachgerecht informiert. Wesentliche Informationen wurden vorenthalten.