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Medienrecht

Medienrechtler Tobias Gostomzyk: Medien durften das Strache-Video veröffentlichen

Die Veröffentlichung von Videoaufnahmen der FPÖ-Politiker HC Strache und Johann Gudenus hat in Österreich eine schwere Regierungskrise ausgelöst. Manche fragen sich, ob Medien solche Aufnahmen veröffentlichen dürfen, auch wenn sie die Urheber nicht kennen. Für MEEDIA beantwortet Tobias Gostomzyk, Medienrechtsexperte der TU Dortmund, die wichtigsten Fragen zum Fall.

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Die Fernsehsendung «Kassensturz» hat in einem 2014 ausgestrahlten Beitrag zum Thema «Zahnarztpfusch» die Zuschauer nicht sachgerecht informiert. Wesentliche Informationen wurden vorenthalten.