Französische Verleger wollen Beschwerde gegen Google einreichen
Weil Google die Zahlung von Lizenzgebühren umgeht, wollen französische Verleger Beschwerde bei der nationalen Wettbewerbsbehörde einreichen.
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Weil Google die Zahlung von Lizenzgebühren umgeht, wollen französische Verleger Beschwerde bei der nationalen Wettbewerbsbehörde einreichen.
Wer beim Verwenden freier Inhalte und offener Bildungsmaterialien Lizenzbedingungen verletzt, könnte abgemahnt werden. Zu diesem Mittel greifen Lizenzgeber aus unterschiedlicher Motivation. Wie sind die Abmahnungen einzuschätzen und was sollten Betroffene tun?
Die EU will das Urheberrecht reformieren – mit einem Leistungsschutzrecht für Verlage und mit Uploadfilterzwang. Kritiker warnen vor einem Angriff auf das offene Netz.
Die deutschen Verlage haben sich viel davon versprochen. Sie sahen im Leistungsschutzrecht einen wirksamen Hebel gegen die Übermacht von Google im Netz. Der Suchgigant und andere Aggregatoren, die selbst keine Inhalte produzieren, diese aber weiter vermitteln, sollen dafür zahlen. Wie nun die Bundestagsabgeordnete Tabea Rössner (Grüne) in ihrem Blog zeigt, schauten für die Verlage im letzten Jahr gerade mal 30’000 Euro aus dem Leistungsschutzrecht heraus. Gleichzeitig wachsen die Kosten für die Rechtsdurchsetzung des umstrittenen Gesetzes. Dafür haben die Verlage bisher mehr als 2,2 Millionen Euro ausgegeben. Ein krasses Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag. Oder: ausser Spesen nichts gewesen.
An den 40. Solothurner Literaturtagen vom 12. Mai befasst sich ein «Zukunftsatelier» mit der Perspektive der Urheberinnen und Urheber im Netz. Als Gast ist Philip Kübler eingeladen, Direktor von ProLitteris und Experte für Medien- und Urheberrecht. Für den Klein Report hat Philip Kübler seine vorbereitenden Überlegungen zusammengestellt.
Eigentlich hatten sich die Tierschutzorganisation Peta und der Fotograf David Slater in einem Vergleich darauf geeinigt, dass ein Teil des Ertrags jenes Selfies, das ein Makake mit Slaters Kamera gemacht hatte, für den Erhalt des Lebensraums der Affen in Indonesien verwendet wird. Doch Peta und Slater haben die Rechnung ohne das Gericht gemacht, das den Vergleich nun ablehnt und ein Urteil sprechen will. Dabei geht es um die Frage, ob die Rechte von Tieren in ihrem Namen einklagbar sind. Im vorliegenden Fall versuchte die Tierrechtsorganisation Peta jahrelang, die Urheberschaft des Affen an seinem Selfie zu erstreiten.
Jahrelang hat Pascal Mora, mehrfach ausgezeichneter Fotograf, für den «Blick» gearbeitet. Den neuen Vertrag kritisiert er scharf und nennt ihn «Enteignung». Im Interview spricht er über die Signalwirkung an die Branche und sagt, wie die Konditionen bei anderen Medien aussehen.
Das EU-Parlament soll noch in diesem Jahr über eine neue Urheberrechtsrichtlinie abstimmen. Software-Entwickler schlagen Alarm: Eine geplante Monitoring-Verpflichtungen könnte Plattformen wie Github, Stackoverflow und Gitlab den Garaus machen.