Schock-Entscheid des Bischofs: Aus für Tessiner Tageszeitung «Giornale del Popolo»
Nach 92 Jahren stirbt die letzte katholische Tageszeitung der Schweiz. Chefredaktorin und Redaktoren sind überrascht und schockiert
Die MEDIENWOCHE ist ein digitales Magazin für Medien, Journalismus, Kommunikation & Marketing. Die Redaktion beobachtet und begleitet publizistisch die Entwicklung der Branche in der Schweiz, verfolgt aber auch internationale Trends. Neben den redaktionellen Eigenleistungen bietet die MEDIENWOCHE mit dem «Medienmonitor» (zweimal wöchentlich) und der wochentäglichen Rubrik «Auf dem Radar» Lektüreempfehlungen aus nationalen und internationalen Medien.
Der MEDIENWOCHE können Sie auch über Social Media folgen:
Facebook, Twitter, Xing und Linkedin.
Alle Rechte © 2024 MEDIENWOCHE
Nach 92 Jahren stirbt die letzte katholische Tageszeitung der Schweiz. Chefredaktorin und Redaktoren sind überrascht und schockiert
Künftig sollen auch Online-Medien gefördert werden. Das will das neue Mediengesetz ermöglichen. Die Opposition dagegen wird es schwer haben. Denn die schlechten Nachrichten aus dem Mediensektor geben den Reformern Aufwind.
Am Freitag bot die «Neue Zürcher Zeitung» der Gaza-Aktivistin Ursula Hauser (72) eine Plattform. Nach Protesten musste die Zeitung den Text ändern – weil er «nicht den Standards» entsprach.
Christoph Blocher hat seine Basler Zeitung an Tamedia verkauft. Jetzt steht fest: Aus der Führungsetage wird kaum jemand bei der Basler Zeitung bleiben.
Das «St.Galler Tagblatt» mit seinen Regionalausgaben ist das bedeutendste Medium in der Ostschweiz. Es erlebt bewegte Zeiten. Die Digitalisierung erschüttert die klassischen Medien in ihren Grundfesten. Wir haben mit Chefredaktor Stefan Schmid über die Reorganisation der Redaktion, permanenten Spardruck und Leserbeteiligung im Journalismus gesprochen
Das deutsche Satiremagazin «Titanic» veröffentlichte im letzten Herbst eine Tweet, wo der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz mit einem Fadenkreuz auf der Brust abgebildet war. Dazu der Text: «Zeitreise in Österreich – Endlich möglich: Baby-Hitler töten!» Das ist keine öffentliche Aufforderung zu Straftaten, befand nun ein Gericht in Berlin. Ob es sich um eine Beleidigung handelt, klärten die Gerichte nicht, weil Kurz keinen entsprechenden Strafantrag gestellt hatte.
Die deutschen Verlage haben sich viel davon versprochen. Sie sahen im Leistungsschutzrecht einen wirksamen Hebel gegen die Übermacht von Google im Netz. Der Suchgigant und andere Aggregatoren, die selbst keine Inhalte produzieren, diese aber weiter vermitteln, sollen dafür zahlen. Wie nun die Bundestagsabgeordnete Tabea Rössner (Grüne) in ihrem Blog zeigt, schauten für die Verlage im letzten Jahr gerade mal 30’000 Euro aus dem Leistungsschutzrecht heraus. Gleichzeitig wachsen die Kosten für die Rechtsdurchsetzung des umstrittenen Gesetzes. Dafür haben die Verlage bisher mehr als 2,2 Millionen Euro ausgegeben. Ein krasses Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag. Oder: ausser Spesen nichts gewesen.