RESSORT

Journalismus

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Wie verwertet man Texte im Internet?

An den 40. Solothurner Literaturtagen vom 12. Mai befasst sich ein «Zukunftsatelier» mit der Perspektive der Urheberinnen und Urheber im Netz. Als Gast ist Philip Kübler eingeladen, Direktor von ProLitteris und Experte für Medien- und Urheberrecht. Für den Klein Report hat Philip Kübler seine vorbereitenden Überlegungen zusammengestellt.

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Das Ende der Literaturblogs

Der Literaturblogger und MEDIENWOCHE-Autor Lothar Struck seziert entlang persönlicher Erfahrungen die Welt der Buch- und Literaturblogs; es ist Analyse und Abgesang zugleich. Struck kommt zum ernüchternden Schluss: «Die hohe Zeit des Bloggens, oder besser: der ausführlichen schriftlichen Äußerung im Internet, ist vorbei. Das gilt insbesondere für das Schreiben über Literatur.»

Ist es verboten, Terroristen zu inverviewen?

Die Bundesanwaltschaft bewegt sich auf heiklem Terrain: Mit einer Anklage gegen Mitglieder des sogenannten islamischen Zentralrats der Schweiz IZRS begibt sie sich in die Untiefen der Gesinnungsjustiz. Drei IZRS-Mitgliedern wird vorgeworfen, mit einem Video-Interview, das sie mit einem islamistischen Kleriker in Syrien führten, der der Al-Kaida zugerechnet wird, verbotene Terrorpropaganda betrieben zu haben. «Damit die Anklage funktioniert, muss die Bundesanwaltschaft den Beweis erbringen, dass es sich bei Chernis Arbeit in keiner Weise um Journalismus handelt, nicht mal in seiner schlechtesten Form, sondern eben um Propaganda in einem Bereich, wo Propaganda durch dieses neue Gesetz verboten ist», schreibt Daniel Ryser in der Wochenzeitung. Eine Verurteilung hätte weitreichende Folgen. «Das hiesse, dass man Leute wie Muhaysini nur noch interviewen kann, wenn man sich klar distanziert oder nachweist, dass man von deren Ideologie weit entfernt ist. Aber das ist nichts anderes als die Anwendung von Gesinnungsstrafrecht und bedeutet, dass die Gedanken, wie verwerflich sie auch sein mögen, nicht mehr frei sind», zitiert Ryser den Strafverteidiger Marcel Bosonnet.