Erweist sich Hartnäckigkeit als Bumerang?
Die Umsetzung des Öffentlichkeitsgesetzes steht zur Zeit auf dem Prüfstand. Es ist zu befürchten, dass die Renitenz einzelner Verwaltungsmitarbeiter belohnt, und das Prinzip der transparenten Verwaltung geschwächt oder gar ausgehebelt wird. Die Hartnäckigkeit von Medienschaffenden bei der Gesuchstellung könnte sich so als Bumerang erweisen.
Seit drei Jahren stelle ich Akteneinsichtgesuche gemäss Öffentlichkeitsgesetz BGÖ bei der Bundesverwaltung. Ich habe in dieser Zeit viel gelernt – die Verwaltung offenbar auch. Leider nicht nur im positiven Sinne. Denn noch immer gibt es einzelne Mitarbeiter, die äusserst trickreich auf meine Gesuche reagieren. Eine besonders grosse Kreativität in dieser Hinsicht hat der Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht beim Bundesamt für Landwirtschaft BLW unter der Leitung von Niklaus Neuenschwander. Genau dort befinden sich die meisten von mir gewünschten Dokumente.
Die Umtriebe sind gross und zwischen Gesuchstellung und Dokumentenherausgabe vergehen oft Jahre. Aber auch dann muss ich noch genau hinschauen. Als ich vor ein paar Monaten endlich einige Dokumente aus dem Jahr 2011 erhielt, waren diese nicht einmal vollständig. Laut BLW sind «beim Kopierprozess tatsächlich die Kommentare Juni / Juli / August / Oktober 2011 verloren gegangen.» Ein andermal wurde mir die Einsicht in Verfügungen verweigert, die Geldbussen für gewisse Milchverwerter zur Folge hatten. Die Abteilung Tierzucht stellte sich auf den Standpunkt, dass eine Verfügung nur dann eine Verfügung sei, «wenn das Geld verrechnet ist». Erst mehrere Monate und unzählige Mails später konnte ich die Herausgabe erwirken.
Bislang pochte ich stets erfolgreich auf mein Recht. Sämtliche von mir angestrengten Schlichtungsverfahren wurden in meinem Sinne entschieden. Inzwischen frage mich jedoch, ob ich damit in eine Falle getappt bin. Inhaltlich gesehen bringt es nichts, wenn ich ein Schlichtungsverfahren beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten EDÖB einleite, nur damit dieser die Frage klärt, ob es noch dem Sinn und Geist des Gesetzes entspricht, dass das BLW neuerdings die Adressen von Vertretern öffentlich-rechtlichen Organisationen (wie z.B. den Namen des Vertreters von Emmi in der Branchenorganisation Milch oder den Ansprechpartner der Schweizer Milchproduzenten SMP) schwärzt.
Ich kann diese Namen schneller googeln, als den Öffentlichkeitsbeauftragten zu bemühen. Dass in einem anderen Fall die Argumentation des BLW – «… die Beilagen enthalten keine Einschwärzungen sondern Einweissungen, da diese im Rahmen der Behandlung eines früheren BGÖ-Gesuches von einem anderen Mitarbeiter anonymisiert wurden» – vom EDÖB kaum goutiert würde, ist ebenfalls wahrscheinlich. Wenn ich ein Verfahren einleite um auf meinem Recht zu pochen, muss ich mehrere Monate oder gar Jahre warten und bekomme anschliessend höchstens ein Dokument mit drei oder vier schwarzen Balken, welche den grossen weissen Flecken ersetzen.
Allmählich keimt der Verdacht in mir, dass das renitente Verhalten einzelner Mitarbeiter – vom Amt ganz offensichtlich geduldet – womöglich System hat. Denn wenn sich Verwaltungsmitarbeiter, Rechtsanwältinnen und der EDÖB nicht nur mit den Anfragen, sondern auch noch mit den zahlreichen Reklamationen wegen unsorgfältig beantworteter Anfragen beschäftigen muss, dann steigen natürlich Aufwand und Kosten für die Erfüllung des BGÖ. Genau das könnte den Transparanzbemühungen zum Verhängnis werden.
Erst kürzlich hat das Bundesamt für Justiz eine externe Firma (Büro Vatter, Politikforschung und -beratung), beauftragt, das Gesetz zu evaluieren. Mit dieser Evaluation soll «aufgezeigt werden, wie die Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips in den Bundesbehörden funktioniert und welche Wirkungen davon ausgehen». In der Umfrage, die alle erhielten, die schon einmal ein Gesuch eingereicht haben, geht es aber nur um Abläufe. Dass der Aufwand für Gesuche oftmals drastisch reduziert werden könnte, wenn die Verwaltung von Anfang an korrekt und kooperativ handeln würde, steht als Antwortoption auf dem Fragebogen gar nicht erst zur Verfügung.
Es würde mich nicht wundern, wenn das Gesetz mit dem Hinweis auf die hohen Kosten und den enormen Aufwand ausgehebelt würde. Und das in erster Linie deshalb, weil zahlreiche Medienschaffende auf ihrem Recht auf eine korrekte Beantwortung ihrer Gesuche beharrten. Hartnäckigkeit würde so zum Bumerang.
Anton Keller 28. Juni 2014, 19:00
Danke für den mutigen Bericht. Ihnen ist doch klar, dass Sie sich damit für jede gutbezahlte PR Stelle beim Bind disqualifiziert haben. Schlimmer wäre es nur, wenn Sie sich als SVP Mitglied oder Symphatisant outen würden.