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Studie: «Medien der Zukunft 2020» und die Auswirkungen auf das Marketing

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Senat widerspricht Trump: «Medien sind nicht Feinde des Volks»

Über 100 Zeitungen in den USA protestierten gestern in einer konzertierten Aktion gegen die Verachtung und Geringschätzung der Medien durch den US-Präsidenten. Sukkurs erhielten die Redaktionen vom US-Senat, der gleichentags ohne Gegenstimme eine unmissverständliche Resolution verabschiedete. Angriffe auf die Medien seien als «Angriffe auf unsere demokratischen Institutionen» zu werten, hielten die demokratische und republikanische Abgeordnete unisono fest. Und in direktem Widerspruch zum Präsidenten hielten die Volksvertreter fest: «Die Presse ist nicht der Feind des Volkes.»

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Tadam! Weitere Hiobsbotschaft für die SDA

Die Nachrichtenagentur Keystone-SDA kommt nicht zur Ruhe. Nach den Wirren im Frühjahr mit Entlassungen und Streik kommt die nächste Hiobsbotschaft von Hauptaktionärin Tamedia. Der Zürcher Verlag will für seine Zeitungen keine Sportmeldungen von der SDA mehr beziehen. Ein Testlauf in der Westschweiz habe ergeben, dass man die Sportberichterstattung auch ohne Agentur bewältigen könne. Von dem Entscheid betroffen sind bis zu 18 SDA-Journalistinnen und -Journalisten. Tamedia setzt anstelle der Agentur auf ein internes Tool namens Tadam, kurz für Tamedia Data Mining. Das kann zwar keine Meldungen schreiben, aber aktuelle Informationen und Sportresultate aus dem Netz zusammentragen.

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Es gilt die Schuldvermutung

Wie oft hat man die floskelhafte Formel schon gelesen: «Es gilt die Unschuldsvermutung». Was aber heisst das genau? Respektive: Was wollen die Journalistinnen und Journalisten, die das schreiben, damit sagen? Für Strafrechtsprofessor Marcel Niggli ist der Fall klar: «Die Tatsache aber, dass dies gesagt wird, belegt gerade das Gegenteil.» Der Hinweis auf die vermutete Unschuld sei «nichts anderes als ein Beleg dafür, dass medial gerade das Gegenteil, nämlich eine Schuldvermutung gilt», schreibt Niggli in einer Kolumne im neuen Online-Magazin «Contra Legem».