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Facebook

Gelöschter Kommentar: Gericht pfeift Facebook zurück

Den folgenden Kommentar auf Facebook unter einem dort geposteten Artikel der «Basler Zeitung» liess das Unternehmen löschen: «Die Deutschen verblöden immer mehr. Kein Wunder, werden sie doch von linken Systemmedien mit Fake News über ‚Facharbeiter‘, sinkende Arbeitslosenzahlen oder Trump täglich zugemüllt.» Nun hat das Landgericht Berlin entschieden, dass Facebook den Kommentar stehen lassen muss. Der Anwalt des Schreibers argumentierte, Facebook könne die Daten des Mannes nutzen, im Gegenzug sei es ihm erlaubt, Inhalte abzusetzen, die nicht gegen geltendes Recht verstossen.

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Facebook und die Aufgabe des staatlichen Gewaltmonopols

Eine auf den ersten Blick plausibel erscheinende und in letzter Zeit vermehrt vernommene Forderung geht dahin, dass Facebook das Grundrecht auf Meinungsfreiheit genau gleich gewährleisten solle, wie das für den Staat auch gilt. Für Malte Engeler, Datenschutzspezialist und Richter in Schleswig-Holstein, eine abwegige Vorstellung. «Um die Macht der Digitalkonzerne zu regulieren, ist eine solche verfassungsrechtliche Verrenkung nicht nur unnötig, sie wäre sogar ein wahrer Bärendienst an unserem modernen Demokratieverständnis», hält Engeler in einem Gastbeitrag auf netzpolitik.org fest. Denn: «Nur Gesetzgeber, Verwaltung und Justiz sollen Staatsgewalt ausüben und sind im Gegenzug der Achtung der Grundrechte verpflichtet. Private im Umkehrschluss ebenfalls den Grundrechten zu verpflichten, ist also nicht möglich, ohne Facebook gleichzeitig als der Staatsgewalt ebenbürtig anzuerkennen. Eine unmittelbare Grundrechtsbindung von Facebook & Co ist daher im Grunde nur eines: Die Aufgabe des staatlichen Gewaltmonopols gegenüber den Digitalkonzernen.»

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