DOSSIER mit 90 Beiträgen

Leistungsschutzrecht

Was in Deutschland nicht funktioniert, soll bald in ganz Europa gelten

In der Schweiz haben die Verleger wohlweislich davon Abstand genommen, in Deutschland hat das sogenannte Leistungsschutzrecht für Presseverleger seit fünf Jahren Gesetzeskraft. Gebracht hat es ausser Spesen – nichts. Keinen Euro-Cent musste Google den Medien überwiesen, obwohl ja genau dieser Geldfluss das Ziel des Anti-Google-Gesetzes war. Trotz des grandiosen Misserfolgs in Deutschland soll nun europaweit ein Leistungsschutzrecht eingeführt werden, mit dem Ziel, dass die Anzeige von Suchergebnissen von Verlagen kostenpflichtig wird. Für Sascha Lobo ist das ein «realitätsfernes Quatschgesetz», weil es um mehr geht als nur um das Verhältnis von Verlagen zu Google: Die Verlinkung von Inhalten Dritter könnte generell kostenpflichtig werden. Darum sprechen Kritiker auch von einer «Link-Steuer». Ein Grundprinzip des freien Internets würde damit ausgehebelt. Am 20. Juni stimmt der Rechtsausschuss des EU-Parlaments darüber ab.

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EuGH erklärt deutsches Leistungsschutzrecht für «nicht anwendbar»

Deutsche Verlage haben im Streit mit Google um das Leistungsschutzrecht eine Niederlage erlitten. Dem Europäischen Gerichtshof zufolge sei das 2013 eingeführte deutsche Leistungsschutzrecht rechtlich «nicht anwendbar». Die damalige Bundesregierung habe versäumt, das Gesetz der EU-Kommission vorzulegen und notifizieren zu lassen.

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Google kann auch ohne Zeitung

Die äusserst umstrittene EU-Urheberrechtsreform hat uns nicht nur das Risiko für die Einführung von Upload-Filtern gebracht, sondern auch das Leistungsschutzrecht (LSR) für ganz Europa – obwohl ähnliche Vorschriften in Deutschland und Spanien effektlos sind, jedenfalls den Verlagen keinen Umsatz gebracht haben.

Suchergebnisse bei Google: Journalistische Inhalte spielen nur eine kleine Nebenrolle

Interessante Zahlen zur Wichtigkeit von journalistischen Inhalten in der Google-Suche: Wie eine Analyse des SEO-Tool-Anbieters Sistrix zeigt, spielen solche Inhalte in den Suchergebnissen insgesamt nur eine kleine Rolle. So stammen nur 7,9% der ausgewerteten 2,6 Milliarden Ergebnisse aus der deutschen Google-Suche von journalistischen Angeboten. Gerade im Hinblick auf das EU-Leistungsschutzrecht eine interessante Einordnung.

Ständerat lässt Leistungsschutzrecht fallen

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Journalistinnen und Journalisten wollen ihr Urheberrecht. Nicht ein Leistungsschutzrecht.

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