DOSSIER mit 211 Beiträgen

Medienrecht

Harsche Kritik an der Premiere von Prime News

Daniel Ryser, Top-Transfer von der WOZ her, gibt seinen Einstand bei der «Republik» mit einer Justiz- und Medienkritik; es geht um eine Demonstration im Sommer 2016 in Basel, in deren Verlauf Teilnehmende massive Sachbeschädigungen begingen. Das vor einer Woche lancierte Basler Online-Magazin «Prime News» macht daraus eine Skandalstory, indem es eine ehemalige Juso-Politikerin in den Kreis der Gewalttäter rückt. Ryser: «Hätte der Journalist sich mehr auf seine Arbeit denn auf seine Empörung konzentriert, wäre ihm dabei nicht die journalistische Grundregel abhandengekommen, auch die Gegenseite anzuhören, namentlich die im Artikel erwähnte, aber nicht befragte Anwältin Manuela Schiller.» Diese hätte sagen können, dass besagte Ex-Juso-Frau gar nicht in Basel war während der unerfreulichen Vorkommnisse und sie nur aufgrund schlampiger Polizei- und Justiz-Arbeit zu den Angeklagten zählt.

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Ad Content

Ad Content

Medienrechtler Tobias Gostomzyk: Medien durften das Strache-Video veröffentlichen

Die Veröffentlichung von Videoaufnahmen der FPÖ-Politiker HC Strache und Johann Gudenus hat in Österreich eine schwere Regierungskrise ausgelöst. Manche fragen sich, ob Medien solche Aufnahmen veröffentlichen dürfen, auch wenn sie die Urheber nicht kennen. Für MEEDIA beantwortet Tobias Gostomzyk, Medienrechtsexperte der TU Dortmund, die wichtigsten Fragen zum Fall.