Journalistin wehrt sich gegen Ausschluss aus Prozess
Der Grossteil der Verhandlungen des Arbeitsgerichts ist geheim. Jetzt muss das Bundesgericht einen Streit mit einem Medienhaus entscheiden.
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Der Grossteil der Verhandlungen des Arbeitsgerichts ist geheim. Jetzt muss das Bundesgericht einen Streit mit einem Medienhaus entscheiden.
Der Datenjournalist Paul Ronga von der Westschweizer Tageszeitung «Le Temps» hat ein Add-on für den Firefox- und Chrome-Browser programmiert. Durch eine Browser-Erweiterung sind Gäste und Interessenbindungen von Parlamentariern direkt in Artikeln auf Online-Newsportalen einsehbar.
Erstaunlich: Eine transparente Rechtsprechung ist hierzulande immer noch nicht Standard.
Auf die Verhaftung von Julian Assange reagierten viele Medienhäuser mit Genugtuung. Ein Fehler: Auch wenn der Wikileaks-Gründer eine problematische Figur ist, gibt es gerade für JournalistInnen gewichtige Gründe, ihn zu verteidigen.
Das Bundesgericht hat ein wichtiges Urteil für mehr Transparenz im umstrittenen Bereich der Waffenexporte gefällt: Namen von Schweizer Waffenexport-Firmen müssen veröffentlicht werden.
Am Fall des Wikileaks-Gründers Julian Assange zeigen sich die Bruchlinien der digitalen Gesellschaft. Auffällig dabei: die Parallelen zwischen dem Enthüllungsprojekt und Google. Beide wollen der Gesellschaft so viele Geheimnisse wie möglich entlocken. Es war der Versuch, noch einmal die Kontrolle über die Bilder zu erlangen: Als die Polizei in London Julian Assange aus der Botschaft Weiterlesen …
Die Forderung ist altbekannt: Redaktionen sollen offenlegen, wie sie arbeiten – Transparenz als Wundermittel gegen die Vertrauenskrise. Oft bleibt das aber ein Lippenbekenntnis. Nicht so bei der NRC. Die Mediengruppe aus den Niederlanden legt sogar offen, worüber sie nicht berichtet.
Der Informationsspezialist Christian Gutknecht wollte wissen, wieviel Geld Schweizer Hochschulbibliotheken für die Abonnements wissenschaftlicher Journals ausgeben. Ein paar wenige Grossverlage halten hier das weltweite Monopol. Sie verlangen teils exorbitante Beträge, welche die Universitäten bezahlen müssen, um Zugang zu den für die Forschung wichtigen Beiträgen zu erhalten. Über die genauen Kosten schweigen sich die Bibliotheken aber aus, weil das mit den Verlagen vertraglich so vereinbart sei. Gutknecht hat nun gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip versucht, sich Zugang zu den Zahlen zu verschaffen. Nach vier Jahren und 15’000 Franken an Gerichtskosten und Gebühren, die er selbst berappte, hat eine Mehrheit der Bibliotheken ihre Verträge mit den Wissenschaftsverlagen offengelegt. Dennoch zieht Gutknecht ein ernüchterndes Fazit in Bezug auf das Öffentlichkeitsprinzip: «Es überwiegt auch die bittere Erkenntnis, dass man als Bürger ökonomisch immer verliert, wenn man gegen die Verwaltung den juristischen Weg einschlägt. Denn der Aufwand, der durch Fehlentscheide von gut bezahlten Juristinnen oder Führungspersonen in der Verwaltung verursacht wird, geht immer auf Staatskasse und letztlich wieder auf die Kosten der Steuerzahlenden.»