Die MEDIENWOCHE ist ein digitales Magazin für Medien, Journalismus, Kommunikation & Marketing. Die Redaktion beobachtet und begleitet publizistisch die Entwicklung der Branche in der Schweiz, verfolgt aber auch internationale Trends. Neben den redaktionellen Eigenleistungen bietet die MEDIENWOCHE mit dem «Medienmonitor» (zweimal wöchentlich) und der wochentäglichen Rubrik «Auf dem Radar» Lektüreempfehlungen aus nationalen und internationalen Medien.
Die Frage, ob ein Medienschaffender gerichtlich dazu gezwungen werden kann, sich bei der Person zu entschuldigen, beschäftigt zurzeit die Zuger Justiz im Fall Spiess-Hegglin gegen Ringier. Der Autor analysiert die einschlägige schweizerischen und deutsche Judikatur und Literatur und zeigt auf, dass gegen einen Entschuldigungsanspruch insbesondere grundrechtliche Argumente sprechen. Niemandem soll mit staatlichen Mitteln eine Meinung Weiterlesen …
Am Anfang standen zwei nackte Zahlen, die «Blick» beim Nachrichtendienst des Bundes nachfragte. Daraus wurde ein Fall fürs Bundesverwaltungsgericht. Dieses stärkt dem Öffentlichkeitsprinzip den Rücken.
Die Bundesanwaltschaft bewegt sich auf heiklem Terrain: Mit einer Anklage gegen Mitglieder des sogenannten islamischen Zentralrats der Schweiz IZRS begibt sie sich in die Untiefen der Gesinnungsjustiz. Drei IZRS-Mitgliedern wird vorgeworfen, mit einem Video-Interview, das sie mit einem islamistischen Kleriker in Syrien führten, der der Al-Kaida zugerechnet wird, verbotene Terrorpropaganda betrieben zu haben. «Damit die Anklage funktioniert, muss die Bundesanwaltschaft den Beweis erbringen, dass es sich bei Chernis Arbeit in keiner Weise um Journalismus handelt, nicht mal in seiner schlechtesten Form, sondern eben um Propaganda in einem Bereich, wo Propaganda durch dieses neue Gesetz verboten ist», schreibt Daniel Ryser in der Wochenzeitung. Eine Verurteilung hätte weitreichende Folgen. «Das hiesse, dass man Leute wie Muhaysini nur noch interviewen kann, wenn man sich klar distanziert oder nachweist, dass man von deren Ideologie weit entfernt ist. Aber das ist nichts anderes als die Anwendung von Gesinnungsstrafrecht und bedeutet, dass die Gedanken, wie verwerflich sie auch sein mögen, nicht mehr frei sind», zitiert Ryser den Strafverteidiger Marcel Bosonnet.
Das Strafgericht Bellinzona hebt der Strafbefehl gegen vier Journalisten der Tessiner Sonntagszeitung «il caffè», die wegen Verleumdung einer Privatklinik angeklagt waren, auf.
Bei der juristische Aufbereitung er Gewaltakte anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg spielen gewisse lokale Medien eine zweifelhafte Rolle. So stellten mehrere Redaktionen der Polizei unveröffentlichtes Bildmaterial zur Verfügung, die damit Straftaten aufklären will. Eine klare Grenzüberschreitung, findet Marco Carini von der Berliner taz. Eine solche Kooperation mit den Behörden verstosse «gegen alle journalistischen Grundsätze und Gepflogenheiten. Vor Gericht haben Journalisten ein umfangreiches Zeugnisverweigerungsrecht. Sie sollen über Prozesse berichten, nicht aktiv in sie eingreifen.»
Die Europäische Union will Whistleblower besser schützen. Und die Schweiz? Hinkt hinterher. Wer hierzulande Missstände öffentlich macht, in der Firma oder in der Behörde, riskiert ernste Konsequenzen. Ein fiktives Interview.
In einer Stellungnahme verkünden Bruno Hug, Ex-Chefredaktor, und Mario Aldrovandi, Ex-Redaktor der Wochenzeitung «Obersee Nachrichten», gegen das Urteil des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland betreffend die Klage von Kesb-Linth-Chef Walter Grob und Stadt Rapperswil-Jona Berufung einzulegen.