Wer ist eigentlich Roger Köppel?
«Wer das Buch liest, weiss nachher, wie Köppel funktioniert», schreibt Jean-Martin Büttner im Tages-Anzeiger über die Köppel-Biografie von Daniel Ryser. Auf eine einfache Formel reduziert, kann man die publizistischen und politischen Wandlungen des heutigen SVP-Nationalrats und Weltwoche-Verlegers so erklären, wie das Büttner tut: «Je grösser Köppels Erfolg wurde, desto starrer wurden seine Ansichten. Was er bis heute mit demselben Starrsinn verneint. Natürlich.»
Warum der «Blick» kaum über den Fall Maudet berichtet
Der Fall des Genfer Regierungspräsidenten Pierre Maudet (FDP), der unter Korruptionsverdacht steht und zu den Umständen einer Abu-Dhabi-Reise gelogen hat, wäre eigentlich ein perfektes Boulevard-Thema. Doch im «Blick» liest man kaum etwas dazu. Der Grund liegt auf er Hand: Maudet ist seit Anfang Jahr «Blick»-Kolumnist. Den Eindruck, der «Blick» schütze Maudet in der Berichterstattung über die aktuelle Affäre, weist ein Ringier-Sprecher auf Anfrage von Tages-Anzeiger-Korrespondent Philipp Reichen zurück. Die Gewichtung der Berichterstattung über die Affäre Maudet werde «je nach Fall von der Redaktion festgelegt», so der Ringier-Sprecher weiter.
Ist nun die freie Verbreitung von Informationen in Gefahr?
Das EU-Parlament hat ein sogenanntes Leistungsschutzrecht für Presseverlage beschlossen. Damit dürfen in Zukunft nur noch kürzeste Ausschnitte aus Nachrichtenartikeln oder Überschriften im Internet weiterverbreitet werden. Wer längere Textelemente von Medienangeboten übernehmen möchte, muss die Urheber dafür entschädigen. Die neue Regelung zielt vor allem auf Google ab. Die klammen Zeitungsverlage erhoffen sich vom Leistungsschutzrecht einen steten Geldfluss von der Suchmaschine in ihre Kassen, weil ja Google für seine Suchplattformen von den Artikeln Titel und Lead abgreift. Wahrscheinlicher ist aber, dass Google einfach keine Medieninhalte mehr erfasst und so den Verlagen auch keinen Traffic mehr bringt. Ausserdem bleibt vorerst völlig unklar, was die Regelung für private Nutzer bedeutet, wenn sie Medieninhalte im Netz teilen wollen. «Die Angst vor einer Abmahnung wird die Verbreitung von Links eindämmen. Und damit auch die Verbreitung von Nachrichten und Wissen», befürchtet Lisa Hegemann auf Zeit Online.
Wenn aus «Postillon»-Satire Ernst wird
«Der Postillon» ist ein Satiremagazin. Doch Satire verstehen bekanntlich nicht alle. So auch die bayrische Polizei nicht. Sie ermittelt gegen einen Mann, der auf Facebook einen «Postillon»-Beitrag gelikt hat, auf dem neben AfD-Mann Bernd Höcke ein Hitler-Porträt zu sehen ist. «Und weil es sich bei dem ‹Like›-Klick für den ‹Postillon›-Hitler um einen möglichen Verstoss gegen den Paragrafen 86a des Strafgesetzbuches (‹Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen›) handelt», schreibt Martin Bernstein in der «Süddeutschen Zeitung», ermittle nun die Polizei. Die Sache ist doppelt absurd. Gegen den gleichen Mann läuft bereits ein Verfahren, weil er verbotenerweise die Flagge der Kurdenmiliz YPG auf seinem privaten Facebook-Profil gezeigt hatte. Das tat er, indem er einen Beitrag des Bayrischen Rundfunks mit einem entsprechenden Bild teilte. Medien dürfen das nach Gesetz, Privatpersonen aber nicht. Im Zuge dieser Ermittlungen stiess die Polizei auf den Hitler-Like, aus dem sie dem 27-Jährigen nun einen weiteren Strick zu drehen versucht.