von Nick Lüthi

Lücke in der Konzession

Mit den in jüngster Zeit lancierten Apps wie «Politbox», «SRF bewegt», «Dans Ton Quiz» bewegt sich die SRG auf dünnem Eis. In der Konzession sind Apps nämlich nicht explizit geregelt. Diese Grauzone definiert die SRG gerne grosszügig zu ihren eigenen Gunsten.

Die Eigenwerbung läuft als Endlosschleife: «500’000 Apps auf dem Telefon – und du brauchst keine davon? Hol dir jetzt die Virus-App. Alle anderen kannst du löschen!» Wer Ende März den  SRG-Jugendsender «Virus» hörte, konnte die Aufforderung zum Download nicht verpassen. Wann immer ein Moderator den Mund aufmachte, warb er für die neue App.

Dass ein Sender mit junger Zielgruppe sein Publikum auch über eine App ansprechen muss, versteht sich heute von selbst. Und das Selbstbewusstsein, das einzige wahre Angebot im endlosen App-Universum zu bieten, sei «Virus» unbenommen. Ganz ohne Augenzwinkern zeigt die penetrante Eigenwerbung aber vor allem, welch eminente Bedeutung Schweizer Radio und Fernsehen diesem Online-Kanal beimessen.

Wie «Virus» präsentierten auch alle anderen SRG-Programme ihr Angebot als Anwendung für Smartphone und Tablet. Bereits mehr als fünfzig SRG-Apps stehen für iOS- und Android-Geräte zum Download bereit. Der Grossteil davon dient primär als mobile Abspielmöglichkeit der Radio- und TV-Programme. Andere Apps wiederum begleiten befristete Sendereihen («Politbox») und Aktionswochen («SRF bewegt») oder bieten Unterhaltung und Zeitvertrieb («Dans Ton Quiz»).

Auf den ersten Blick sieht die App-Flut nach einer folgerichtigen Entwicklung angesichts eines sich verändernden Mediennutzungsverhalten aussieht. Bei genauerem Hinschauen erweist sich die Situation aber als komplexer und konzessionsrechtlich komplizierter. Obwohl Apps für die SRG zunehmend an Bedeutung gewinnen, sind sie in der Konzession gar nicht erst erwähnt, sie sind nur mitgemeint. «Apps gehören aber zum Online-Angebot der SRG», erklärt das Bakom auf Anfrage.

Ein zentraler Punkt in diesen Bestimmungen ist der geforderte Bezug zu einer Radio- oder TV-Sendung. Online-Spiele wie das «Politbox»-Quiz oder das Musikratespiel «Dans Ton Quiz» darf die SRG nur anbieten, «wenn sie einen zeitlich und thematisch direkten Bezug zu einer Sendung haben.»

«Politbox» scheint diesen Anforderungen zu genügen. Denn es wird unter dem gleichen Label auch Live-Sendungen als «Politbox-Stream» im Web geben, die das Bakom als sogenannte Kurzveranstaltung für die Dauer des eidgenössischen Wahlkampfs von Mai bis Oktober dieses Jahres bewilligt hat. Die App als Kernstück des Projekts «Politbox» genehmigte das Bakom indessen nicht explizit. Auf einen Hinweis des Verbands Schweizer Medien, prüfe man nun die Konzessionskonformität der App, teilt das Bakom auf Anfrage mit. Der Verlegerverband zeigt sich überzeugt, dass die App gegen die Konzession verstösst.

Das Beispiel zeigt, dass die Online-Aktivitäten der SRG einer mangelhaften Regulierung unterliegen. Obwohl das Internet die Plattform mit dem grössten Zukunftspotenzial für den öffentlichen Rundfunk darstellt, figuriert das Online-Angebote der SRG in der Konzession weiterhin unter der unzeitgemässen Rubrik «Übriges publizistisches Angebot», wohingegen Radio und Fernsehen detaillierten Vorschriften unterliegen.

Ein Nischensender wie SRF 4 News musste vom Bundesrat bewilligt werden. Apps dagegen, die gleich viel Publikum erreichen, kann die SRG ohne Konzessionsverfahren an den Start bringen. Das wirkt in der aktuellen Medienordnung insofern störend, als damit ausgerechnet jener Bereich nur schwach reguliert bleibt, wo sich öffentliche und privat finanzierte Medienunternehmen ins Gehege kommen. Auf dem App-Markt wird einem nichts geschenkt, die Konkurrenz ist riesig.

Daher mutet es  nonchalant bis arrogant an, wenn selbst die kaum existenten Regeln unterlaufen oder zumindest geritzt werden. Wie im Fall von  «Dans Ton Quiz». Das neue Musikratespiel weist zwar einen Sendebezug auf, aber zu einer ganzen «Reihe von Sendungen auf Couleur 3», wie eine RTS-Sprecherin erklärt. Die Konzession fordert aber unmissverständlich einen «thematisch direkten Bezug zu einer Sendung». Damit sind eben nicht mehrere gemeint, sondern genau eine. Ob eine solche Einschränkung noch zeitgemäss ist und nicht besser aufgehoben gehört, steht heute nicht zur Diskussion.

Worum es aber sehr wohl geht, ist die Einhaltung der geltenden Konzessionsbestimmungen. Erst recht, weil  der Bundesrat vor zwei Jahren der SRG im Online-Bereich bereits zusätzliche Freiheiten eingeräumt hat. Aber es bleiben eben auch Grenzen bestehen. Wie es mit der jüngsten App aussieht, dürfte das Bakom gleich mitabklären, wenn es sich schon daran macht, die «Politbox»-App auf ihre Konzessionskonformität zu prüfen. Eine Sendung «SRF bewegt» gibt es bis jetzt nicht. Wenn SRF unter diesem Label auch Video- und Tonbeiträge veröffentlicht, dann fragt sich, ob dies als ausreichender Sendebezug gilt.

Im aufgeheizten Abstimmungskampf um das revidierte RTVG droht die SRG mit solchen Manövern unnötigerweise Sympathien zu verspielen, die das Unternehmen grundsätzlich in weiten Teilen der Bevölkerung geniesst. Das Vorgehen zementiert das Bild eines Unternehmens, das sich die Regeln selber setzt, indem es die definierten Spielregeln stets zu den eigenen Gunsten auslegt.

Leserbeiträge

Richi Schranz 11. Mai 2015, 00:40

Schwer okay, dass die SRG den Trend hin zu Online nicht verschläft und obendrein dem ewig nörgelnden Billag Zahler auch hier etwas bieten kann. Viel mehr muss man sich fragen, weshalb es denn so schwierig ist, unsere Gesetze à jour zu halten. Wir sind doch nicht etwa überreguliert?