Noch sträuben sich Verlage gegen Transparenz
Die Behörden wären bereit für mehr Transparenz, doch die Verlage wehren sich dagegen. Die von der MEDIENWOCHE ersuchte Einsicht in die Zahlen zur indirekten Presseförderung kann bis heute nicht gewährt werden. Während ein Grossteil der Verlage nichts dagegen hätte, die Beträge der Postsubventionen bekanntzugeben, sieht eine Minderheit darin eine Verletzung des Geschäftsgeheimnisses. Noch ist nicht klar, ob sie auch rechtlich gegen eine Offenlegung vorgehen.
Von Subventionen profitieren wollen sie zwar, aber öffentlich darüber Rechenschaft ablegen fällt ihnen schwer. So weibelten die Verlage und ihr Verband erfolgreich für die Beibehaltung der indirekten Presseförderung. Gleichzeitig sorgten ihre Rechtsabteilungen dafür, dass die Beträge, mit denen die Post die Zustellung von Regional- und Lokalzeitungen verbilligt, vorerst unter Verschluss bleiben.
Dabei könnte alles ganz einfach sein: Das Bundesamt für Kommunikation, seit zwei Jahren zuständige Behörde für die indirekte Presseförderung, veröffentlicht jährlich die gewährten Rabatte auf die Zeitungszustellung. Eine Excel-Tabelle mit der Anzahl Exemplare pro Verlag und dem darauf gewährten ermässigten Versandtarif der Post. So geht das aber nicht. Presseförderung bleibt vorerst Verschlusssache. Öffentlich bekannt ist lediglich die Gesamtsumme der Subvention, welche die Post erhält, sowie die unterstützungsberechtigten Zeitungstitel, denen die Post einen rabattierten Versandtarif gewährt.
Im November 2014 stellte die MEDIENWOCHE in der Person des Autors ein Zugangsgesuch beim Bakom für die Einsicht in die Zahlen der Presseförderung. Für eine Mehrheit der Verlage stellt diese Transparenz kein Problem dar. Elf Unternehmen aber traten dagegen auf, woraufhin der Öffentlichkeitsbeauftragte EDÖB ein Schlichtungsverfahren zwischen den Parteien einleitete. Im jüngst veröffentlichten Ergebnis stützt der EDÖB das Bakom in seinem Transparenzbemühen und empfiehlt, die Zahlen der Presseförderung zu veröffentlichen. Von den elf Verlagen, die sich anfänglich querstellten, verlangen nun deren sechs eine anfechtbare Verfügung, um allenfalls eine Klärung vor Gericht anstrengen zu können.
Die nun im Verfahren verbleibenden Verlage, die der EDÖB in seiner Empfehlung nicht namentlich nennt, sehen in der Offenlegung der Tarife eine Verletzung ihres Geschäftsgeheimnisses. «Dies unter anderem deshalb, weil aus den entsprechenden Informationen Rückschlüsse auf die Position eines bestimmten Titels im Pressemarkt» gezogen werden könnten, fürchten die Verlage. Dem hält das Bakom entgegen, dass eine Bekanntgabe der Zahlen weder den Markt verzerren, noch den Verleger ein Wettbewerbsvorteil genommen würde. Allein die Tatsache, dass 52 Verleger der Veröffentlichung ihrer Zahlen bedenkenlos zustimmten, relativiert in diesem Zusammenhang die Bedeutung des Geschäftsgeheimnisses. Bakom und EDÖB kommen beide zum Schluss, dass «das öffentliche Interesse am Zugang zu den verlangten Informationen die Interessen der Verleger am Schutz der Privatsphäre der betroffenen Verlage überwiegt».
Sollten sich die sechs renitenten Verlage mit den Ausführungen in der von ihnen verlangten Verfügung zufrieden geben, steht einer vollständigen Transparenz nichts mehr im Wege. Das Bakom könnte die Zahlen zur Presseförderung veröffentlichen. Sollte aber auch nur ein einziger Verlag auf einer gerichtlichen Klärung bestehen, wäre eine Publikation bis zum endgültigen Richterspruch blockiert. Folgt das Gericht der Argumentation des Bakom und der Empfehlung des EDÖB, wäre dies eine rechtliche Grundlage auf der über eine periodische Publikation der Subventionsempfänger und der gewährten Vergünstigungen nachgedacht werden könnte, ohne dass jedes mal jemand ein Einsichtsgesuch stellen muss.
Urs Meier 15. Dezember 2015, 11:28
Ich habe kein Verständnis dafür, dass die sechs renitenten Verlage nicht öffentlich genannt werden. Es sollte doch wenigstens Transparenz darüber herrschen, wer Transparenz verhindern will. Wahrscheinlich sind es ja diejenigen, deren Blätter stets gegen Subventionen wettern.