DOSSIER mit 211 Beiträgen

Medienrecht

Es gilt die Schuldvermutung

Wie oft hat man die floskelhafte Formel schon gelesen: «Es gilt die Unschuldsvermutung». Was aber heisst das genau? Respektive: Was wollen die Journalistinnen und Journalisten, die das schreiben, damit sagen? Für Strafrechtsprofessor Marcel Niggli ist der Fall klar: «Die Tatsache aber, dass dies gesagt wird, belegt gerade das Gegenteil.» Der Hinweis auf die vermutete Unschuld sei «nichts anderes als ein Beleg dafür, dass medial gerade das Gegenteil, nämlich eine Schuldvermutung gilt», schreibt Niggli in einer Kolumne im neuen Online-Magazin «Contra Legem».

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Presserechtsanwälte ändern ihre Strategien

Wollt ihr Ärger vor Gericht? Davor warnen Anwälte in «presserechtlichen Informationsschreiben» an Redaktionen. Abschrecken lassen sich davon aber nicht alle Journalisten. Im Gegenteil: Manche fixen solche «Drohschreiben» geradezu an.

Ad Content

Eine Frau allein gegen den Boulevard

#doublecheck hat sich den Fall der Schweizer Ex-Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin angesehen, die nach einer Vergewaltigung unter ungeklärten Umständen zum Medienopfer und zur Hass-Zielscheibe geworden ist. Spiess-Hegglin wehrt sich und will bis zum Äußersten gehen: Sie wird den Boulevard-Riesen «Blick» aus dem Ringier-Verlag wegen Persönlichkeitsverletzung auf Herausgabe des Gewinns klagen, den die Zeitung mit vielfach erfundenen Weiterlesen …

Ad Content