DOSSIER mit 211 Beiträgen

Medienrecht

Es gilt die Schuldvermutung

Wie oft hat man die floskelhafte Formel schon gelesen: «Es gilt die Unschuldsvermutung». Was aber heisst das genau? Respektive: Was wollen die Journalistinnen und Journalisten, die das schreiben, damit sagen? Für Strafrechtsprofessor Marcel Niggli ist der Fall klar: «Die Tatsache aber, dass dies gesagt wird, belegt gerade das Gegenteil.» Der Hinweis auf die vermutete Unschuld sei «nichts anderes als ein Beleg dafür, dass medial gerade das Gegenteil, nämlich eine Schuldvermutung gilt», schreibt Niggli in einer Kolumne im neuen Online-Magazin «Contra Legem».

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Grundeigentum schlägt Medienfreiheit

Am Gartenzaun ist Schluss für die Medien­freiheit. So lässt sich der Entscheid des Bezirks­gerichts Luzern zusammen­fassen. Einzel­richter Peter Studer verurteilt die Journalistin Jana Avanzini wegen Hausfriedens­bruchs, weil sie im April 2016 ein besetztes Grund­stück betreten hatte, um für das Online­magazin «Zentralplus» darüber zu berichten.

Ad Content

Das Zögern und Zaudern um eine Medienaffäre

Die Aufarbeitung der journalistischen Fehlleistungen um Jolanda Spiess-Hegglin legt das Psychogramm einer kranken Branche offen. In einigen Redaktionen wird von oben geblockt, verwedelt und verschwiegen – doch von unten gärt es.

Ad Content