DOSSIER mit 211 Beiträgen

Medienrecht

Es gilt die Schuldvermutung

Wie oft hat man die floskelhafte Formel schon gelesen: «Es gilt die Unschuldsvermutung». Was aber heisst das genau? Respektive: Was wollen die Journalistinnen und Journalisten, die das schreiben, damit sagen? Für Strafrechtsprofessor Marcel Niggli ist der Fall klar: «Die Tatsache aber, dass dies gesagt wird, belegt gerade das Gegenteil.» Der Hinweis auf die vermutete Unschuld sei «nichts anderes als ein Beleg dafür, dass medial gerade das Gegenteil, nämlich eine Schuldvermutung gilt», schreibt Niggli in einer Kolumne im neuen Online-Magazin «Contra Legem».

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Ad Content

Ad Content

Medienrechtler Tobias Gostomzyk: Medien durften das Strache-Video veröffentlichen

Die Veröffentlichung von Videoaufnahmen der FPÖ-Politiker HC Strache und Johann Gudenus hat in Österreich eine schwere Regierungskrise ausgelöst. Manche fragen sich, ob Medien solche Aufnahmen veröffentlichen dürfen, auch wenn sie die Urheber nicht kennen. Für MEEDIA beantwortet Tobias Gostomzyk, Medienrechtsexperte der TU Dortmund, die wichtigsten Fragen zum Fall.