DOSSIER mit 308 Beiträgen

Facebook

Wer auf Facebook Rassismus und Hass dokumentiert, wird gesperrt

Wer versucht, wie das die deutsche Autorin Lamya Kaddor gemacht hat, rassistische Beleidigungen und Hassbotschaften gegen die eigene Person auf Facebook öffentlich zu machen, riskiert die rote Karte. Sprich: Facebook wertet eine Wiederveröffentlichung der Postings zu Dokumentationszwecken als Verstoss gegen die Publikationsrichtlinien und sperrt den fehlbaren User, so auch mehrfach geschehen bei Kaddor. Lars Wienand hat auf T-Online den Fall aufgearbeitet und ist auf Widersprüche gestossen in der Politik von Facebook. Etwa hier: «Dabei sehen die Regeln ausdrücklich vor, dass solche Postings zugelassen werden, wenn sie ‹Hassrede einer anderen Person enthalten, um für ein bestimmtes Thema zu sensibilisieren oder Aufklärung zu leisten›. Facebook betont also ausdrücklich, dass es um die Absicht hinter einem Posting geht.»

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Facebook und die Aufgabe des staatlichen Gewaltmonopols

Eine auf den ersten Blick plausibel erscheinende und in letzter Zeit vermehrt vernommene Forderung geht dahin, dass Facebook das Grundrecht auf Meinungsfreiheit genau gleich gewährleisten solle, wie das für den Staat auch gilt. Für Malte Engeler, Datenschutzspezialist und Richter in Schleswig-Holstein, eine abwegige Vorstellung. «Um die Macht der Digitalkonzerne zu regulieren, ist eine solche verfassungsrechtliche Verrenkung nicht nur unnötig, sie wäre sogar ein wahrer Bärendienst an unserem modernen Demokratieverständnis», hält Engeler in einem Gastbeitrag auf netzpolitik.org fest. Denn: «Nur Gesetzgeber, Verwaltung und Justiz sollen Staatsgewalt ausüben und sind im Gegenzug der Achtung der Grundrechte verpflichtet. Private im Umkehrschluss ebenfalls den Grundrechten zu verpflichten, ist also nicht möglich, ohne Facebook gleichzeitig als der Staatsgewalt ebenbürtig anzuerkennen. Eine unmittelbare Grundrechtsbindung von Facebook & Co ist daher im Grunde nur eines: Die Aufgabe des staatlichen Gewaltmonopols gegenüber den Digitalkonzernen.»

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