Kein Zutritt für die Polizei
Dürfen Polizistinnen eine Redaktion stürmen, weil sie eine Mitarbeiterin für verdächtig halten? Nein, die Polizei darf sogar aktiv daran gehindert werden. Ein neues Urteil stärkt die Medienfreiheit in der Schweiz.
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Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden kuratiert von Nick Lüthi, redaktion@medienwoche.ch.
Dürfen Polizistinnen eine Redaktion stürmen, weil sie eine Mitarbeiterin für verdächtig halten? Nein, die Polizei darf sogar aktiv daran gehindert werden. Ein neues Urteil stärkt die Medienfreiheit in der Schweiz.
Der Journalist Urs Paul Engeler hat für die «Weltwoche» den «Fall Hildebrand» aufgedeckt. Obwohl die Zürcher Staatsanwalt behauptet, Engeler sei telefonisch nicht abgehört worden, hat der ehemalige „Journalist des Jahres“ Strafanzeige gegen unbekannt eingereicht. Und hält an seiner Version fest.
Ein welscher Journalist, der geheime Informationen aus einem Strafverfahren veröffentlicht hatte, ist in Strassburg unterlegen. Das Urteil zeigt dem Sensationsjournalismus Grenzen auf.
Wer Fussballspiele der internationalen Ligen live in einem öffentlichen Lokal zeigt, verletzt die vertraglichen Pflichten gegenüber Teleclub. Dennoch geht der Pay-TV-Anbieter kaum gegen Sünder vor.
Vor bald 34 Jahren wurden Karin Gattiker (15) und Brigitte Meier (17) ermordet. Ein Täter wurde nie gefasst. Recherchen zum Fall gestalten sich schwierig, Akteneinsicht wird verweigert.
Philipp Gut, stellvertretender Chefredaktor der «Weltwoche», muss sich wegen mehrfacher übler Nachrede und unlauteren Wettbewerbs vor Gericht verantworten.
Auf Social Media hat sich schon so mancher Politpromi böse verplappert – und manche haben die Peinlichkeit schnell wieder gelöscht. Was aber, wenn jemand das Gelöschte gespeichert hat? Dürfen Journalisten und Blogger es verwenden?
Die Fernsehsendung «Kassensturz» hat in einem 2014 ausgestrahlten Beitrag zum Thema «Zahnarztpfusch» die Zuschauer nicht sachgerecht informiert. Wesentliche Informationen wurden vorenthalten.