von Nick Lüthi

Bakom bestellte umstrittenes Gegengutachten

Nach kritischen Fragen im Nationalrat zu einer Studie der Aktion Medienfreiheit bestellte das Bundesamt für Kommunikation ein Gutachten bei einem deutschen Professor. Nun liegt das Papier vor – und sorgt für Unverständnis und rote Köpfe.

Wer in der politischen Debatte mit Studien operiert, hofft umstrittene Behauptungen mit Fakten belegen und damit in der Diskussion punkten zu können. Diesen Weg wählte auch die Aktion Medienfreiheit. Im letzten November präsentierte sie eine 80-seitige wissenschaftliche Arbeit mit dem Titel «Service privé – Eine Analyse der Angebote des privaten Rundfunks».

Für SVP-Nationalrätin Natalie Rickli schuf das Papier Klarheit und lieferte Argumente gegen einen als übermächtig kritisierten öffentlichen Rundfunk. So hielt Rickli bei der Präsentation der Analyse fest: «Die Studie der Universität St. Gallen zeigt es klar: Die Angebote privater Sender werden immer besser und zahlreicher.»

Inzwischen ist nichts mehr so klar ist, wie es einmal schien. Im Auftrag des Bundesamts für Kommunikation hat der Münchner Medienwissenschaftler Hans-Bernd Brosius die Studie von Christian P. Hoffmann und Stephanie Grubenmann zerpflückt. Diese weisen die Kritik in zentralen Punkten zurück und sehen sich missverstanden.

Brosius sieht methodische Schwächen, sowie «einen eklatanten Mangel an theoretischer Fundierung», wie er in seinem Kurzgutachten festhält. Ein Vergleich zwischen SRG und privaten Medien sei mit dem gewählten Vorgehen nicht möglich. Bemängelt wird etwa die «willkürliche» Auswahl der untersuchten Privatsender, die kein repräsentatives Abbild der Grundgesamtheit darstellten. Das gelte auch für die Zusammensetzung der Interviewpartner im qualitativen Teil der Studie, wo unklar sei, «nach welcher Mechanik die Auswahl der Personen erfolgte».

Hoffmann und Grubenmann halten dem auf Anfrage der MEDIENWOCHE und in einer gestern veröffentlichten Stellungnahme entgegen, Brosius überziehe mit seiner Kritik und lege die – eingestandenermassen – beschränkte Aussagekraft einseitig zu Ungunsten der Studie aus. Der Gutachter habe «ganz offensichtlich den Kontext, die Zielsetzung und den Umfang der Studie nicht hinreichend berücksichtigt». Den Vorwurf der willkürlichen Auswahl von Sendern und Auskunftspersonen halten die Forscher für nicht stichhaltig und verteidigen ihr Vorgehen als angemessen für eine deskriptive Analyse. In etlichen Punkten zeigen sie sich aber auch empfänglich für die Kritik aus München. Schliesslich weisen die Autoren darauf hin, dass sie mehrfach zu weiterführender Forschung angeregt und die Grenzen ihrer Studie immer benannt hätten.

Was auf den ersten Blick nach einer erspriesslichen akademischen Debatte aussieht, hat einen handfesten medienpolitischen Hintergrund. So stand bei der Studie nicht nur das Forschungsinteresse im Vordergrund. Angeregt und finanziert hat die Analyse die Aktion Medienfreiheit, eine medienpolitische Lobbyorganisation im Umfeld von FDP und SVP. Christian Hoffmann, der Autor des Papiers, amtet neben seiner akademischen Tätigkeit als Forschungsleiter des Liberalen Instituts, ein privater Think-tank, der den Kurs der Aktion Medienfreiheit mitträgt.

Während andere Studien aus der Medienforschung bestenfalls im akademischen Zirkel kursieren, wurde das «Service privé»-Papier schnell im Nationalrat ein Thema. Drei Wochen nach dessen Veröffentlichung fragte SP-Nationalrat Matthias Aebischer den Bundesrat, wir er die Qualität der Studie beurteile. Die Antwort fiel knapp, aber unmissverständlich aus. Die Studie sei zwar «ein interessanter politischer Diskussionsbeitrag in der laufenden Service-public-Debatte», aber sie erfülle die wissenschaftlichen Kriterien nicht.

Die bundesrätliche Antwort lockte SVP-Nationalrat Gregor Rutz aus der Reserve. Rutz ist Vorstandsmitglied der Aktion Medienfreiheit und damit Auftraggeber der Studie. Er hakte mit einer Interpellation nach und wollte wissen, wie die Regierung zu ihrem Urteil komme. Die «schnippische Antwort» werfe mehr Fragen auf als sie beantworte. Etwas ausführlicher erklärte dann der Bundesrat, dass er sich bei seiner Einschätzung auf «die allgemeinen Kriterien der empirischen Sozialwissenschaft» abstütze. Und er wiederholte auch, dass die Studie «Service privé» grundlegende Mängel aufweise.

Nun ist es natürlich heikel bis unmöglich, wenn sich der Bundesrat wertend zur freien Forschung äussert. Andererseits bestand ein offenkundiges Interesse von Links bis Rechts an einer Beurteilung von Qualität und Aussagekraft der Studie. Was tun? Wenn sich die Medienspezialisten des Bakom dazu vernehmen liessen, machte das die Sache auch nicht besser – im Gegenteil. Bleibt also nur noch der Weg einer externen Beurteilung durch eine unbefangene Fachperson. Darum hat das Bundesamt für Kommunikation Anfang Jahr Professor Hans-Bernd Brosius von der Ludwig-Maximilians-Universität in München gebeten, die Studie zu begutachten. Man habe ihn gewählt, weil er sonst nicht im Auftrag des Bakom forsche und auch sonst nicht mit der Schweizer Forschungsgemeinde verbandelt sei, heisst es im Bundesamt. Fachlich empfahl sich Brosius zudem als Spezialist für empirische Kommunikationsforschung.

Auch wenn das Gutachten als Reaktion auf die Fragen der Parlamentarier entstanden ist, kritisiert Rutz das Vorgehen vehement: «Ich bin erschüttert darüber, dass ein Bundesamt auf Kosten der Steuerzahler solche Papiere erstellen lässt», teilt der SVP-Nationalrat auf Anfrage mit. Den Steuerzahler kostet das Gutachten 2000 Euro. Kein übertriebener Betrag, gemessen am Aufwand für die Lektüre einer 80-seitigen Studie, der fachlichen Reflexion und dem Abfassen des Gutachtens. Das Bakom hält zudem fest: «Ohne die Diskussion im Parlament wären wir nie so weit gegangen und hätten keine externe Beurteilung veranlasst.»

Vom Ergebnis des Gutachtens zeigt sich Rutz unbeeindruckt. Das Vorgehen des Bundesrats und der Verwaltung mit der Bestellung eines «Gefälligkeitsgutachtens», sei ein «schlechter Witz», ja «ein Skandal». Die Aktion Medienfreiheit werde sich «selbstverständlich» weiterhin auf die Studie beziehen, «weil sie als einzige Untersuchung die Probleme sachlich aufzeigt, welche mit der Marktmacht der SRG entstehen.» Und er werde das Thema im Nationalrat noch einmal aufgreifen. Doch der gegenüber der MEDIENWOCHE angekündigte Vorstoss, mit dem Rutz die Kosten für das Brosius-Papier in Erfahrung bringen wollte, wird nun hinfällig, weil das Bakom kein Geheimnis aus den 2000 Euro macht.

Irritiert vom Vorgehen des Bakom zeigen sich auch die Studienautoren. Sie bemängeln insbesondere die mangelhafte Kommunikation des Bundesamts für Kommunikation. So seien sie weder über die Beauftragung noch die Veröffentlichung des Gutachtens informiert und auch nie zu einer Stellungnahme eingeladen worden – was sie nun auf eigene Initiative hin nachgeholt haben aufgrund des erneuten Medieninteresses an ihrer Studie.

Wenig erfreut zeigt man sich an der Universität St. Gallen ob der Aufregung um die «Service-privé»-Analyse. «Es war sicherlich nicht optimal, dass Herr Hoffmann vor seinem Weggang nach Deutschland diese Studie noch unter unserem Institutslogo veröffentlicht hat», erklärt Katarina Stanoevska-Slabeva, geschäftsführende Direktorin des Instituts für Medien- und Kommunikationsmanagement. Mehr sage man nicht dazu: «Wir wollen als Forschungsinstitut in Bezug auf unsere Reputation nicht zum Spielball von politischen Interessen werden und möchten deshalb dieses Gutachten zur Studie nicht öffentlich kommentieren.» Professor Hoffmann lehrt inzwischen an der Uni Leipzig, Mitautorin Grubenmann forscht am IPMZ der Uni Zürich.

Das Hick-hack um die «Service privé»-Studie verlagert die Diskussion, zu der die Autoren eigentlich hätten beitragen wollen, auf eine zwar auch wichtige, aber für den eigentlichen Gegenstand unerspriesslichen Ebene. Was es nun mit den Leistungen der privaten Medienanbieter in der Schweiz genau auf sich hat, ob und wie sie von der SRG in ihrer Entfaltungsmöglichkeit eingeengt werden, dazu hat die Studie selbst (zu) wenig beigetragen. Sie lieferte vor allem Anregungen für weitergehende Forschung, gerade wegen ihrer limitierten Aussagekraft, was die Autoren selbst auch mehrfach betonen. Auch wenn das Urteil von Brosius hart ausfällt – Professor Hoffmann hält es sogar für potenziell rufschädigend – haben sich die Studienautoren die Kritik weitgehend selbst zuzuschreiben, zumal auch weitere vom Bakom befragte Medienforscher ohne Kenntnis des Gutachtens zu ähnlichen Einschätzungen gelangten wie Brosius.