von Nick Lüthi

SRG und Privatsender – verbandeln oder entflechten?

Immer deutlicher artikulieren die Verleger ihre Forderung nach einem totalen Werbeverbot für die SRG. Eine mögliche Konsequenz daraus wäre ein «reines» duales System: Nur noch Gebühren für die SRG, Werbung und freier Markt den Privaten. Vor 15 Jahren sollte das Modell Gesetz werden. Doch so simpel und sinnvoll die Theorie, so unrealistisch erweist sich die Umsetzung in die Praxis – damals wie heute.

Der frühere SP-Bundesrat und SRG-Sympathisant Moritz Leuenberger wollte ein reines duales Mediensystem per Gesetz einführen, FDP-Nationalrat und SRG-Kritiker Peter Weigelt hätte das auch ganz gut gefallen. Der erste Bakom-Direktor Marc Furrer hielt es für eine «sehr interessanten Idee» und auch die kritischen Mediennutzer von Arbus diskutierten das Modell. Kolumnist Kurt W. Zimmermann meint aber, ein «echtes duales System wird es nie geben». Vermutlich hat er recht, aber Untote leben länger.

Und so taucht das echte oder reine duale System alle paar Jahre wieder auf als mögliches Modell für eine ideale Medienordnung – auch jetzt wieder. Auf dem Reissbrett sieht es ganz einfach aus: Gebühren für die SRG, Werbung und freier Markt den Privatsendern. Der simplen Theorie steht allerdings eine komplexe Realität gegenüber. So müsste man das schweizerische Mediensystem massiv modifizieren für eine klarere Rollenteilung zwischen öffentlichem und privatem Rundfunk. Heute sind die beiden vielfältig verbandelt und voneinander abhängig. Ausserdem würden von einem Werbeverbot für die SRG nicht automatisch die heimischen Privatsender profitieren, sondern die Schweizer Fenster der grossen ausländischen Sender.

Da es in der allmählich anrollenden Debatte zu Aufgabe und Finanzierung von Service public um den Kern des schweizerischen Mediensystems geht und nicht nur um Kosmetik, gehören auch vermeintlich unrealistische Modelle zur Diskussion gestellt – zumal andere Länder damit ganz gute Erfahrungen machen, wenn auch unter anderen Vorzeichen, was einen Vergleich erschwert. So etwa mit Schweden oder Finnland. In beiden nordischen Ländern sind das öffentliche Radio und Fernsehen werbefrei.

Zuerst Lebrument, jetzt Supino
Mit der seit Anfang Jahr immer deutlicher artikulierten Forderung der schweizerischen Verleger nach einem Werbeverbot für die SRG steht das duale System plötzlich wieder auf der Traktandenliste. Zwar hat bis jetzt den Begriff so noch niemand in den Mund genommen, aber die Diskussion läuft letztlich darauf hinaus. Spiegelbildlich zum Werbeverbot für den öffentlichen Rundfunk würde sich eine Subventionierung der Privaten verbieten.

Zuletzt war es Tamedia-Präsident Pietro Supino, der sehr deutlich für eine werbefreie SRG plädierte. Zuerst im Rahmen einer Anhörung vor der Eidgenössischen Medienkommission. In einem Gastbeitrag in der NZZ doppelte er nach und wiederholte das Ansinnen. Nicht ganz klar wurde indes aus beiden Wortmeldungen, ob weitergehende medienpolitische Überlegungen dahinter stecken oder es sich nur um einen neuen Angriffsversuch auf den Lieblingsfeind SRG handelt.

Private sollen weiterhin Gebühren erhalten
Auf die Frage der MEDIENWOCHE, ob Supino mit seiner Forderung einem «reinen» dualen System das Wort rede, meint Tamedia-Sprecher Christoph Zimmer, das müsse in der politische Diskussion geklärt werden. Wobei ein werbefreies SRG-Angebot nicht grundsätzlich ausschliesse, dass auch Privatsender mit Gebühren unterstützt würden. Für Tamedia selbst stellt sich die Frage nach Gebühren für Radio und TV heute nicht mehr. Das Unternehmen hat sich 2011 von seinen Sendern getrennt.

Supino will aber nicht als Promotor einer neuerlichen Diskussion über ein «reines» duales System missverstanden werden. Dass Private sowohl Gebühren als auch Werbung erhalten, hält der Tamedia-Chef mit Blick ins Ausland für legitim und sinnvoll. Es sei nämlich ein «entscheidender Unterschied», ob private Lokal- und Regionalsender oder der öffentliche Rundfunk subventioniert würden: «Die lokalen Radio- und TV-Angebote werden durch Gebühren unterstützt, weil es dieses Angebot ohne Gebühren nicht gäbe. Die SRG bietet auf ihren rund 30 Radio- und TV-Kanälen aber vieles, was ohne die bisherige Wettbewerbsverzerrung auch private Medien bieten könnten.»

Visionär Leuenberger
Diesen Abhängigkeiten und Verflechtungen wollte vor 15 Jahren SP-Bundesrat Moritz Leuenberger entgegenwirken. Nach seinen damaligen Vorstellungen gäbe es in der Schweiz heute eine Medienordnung mit zwei klar getrennten Sphären: einen medialen Service public der SRG, der für die Erfüllung eines umfassenden Leistungsauftrags Gebühren erhält, daneben freie, private Medien, die «drauflos senden» können. Der Vorschlag zerschellte allerdings bereits an der ersten Hürde in der Vernehmlassung. In der Schweiz sei ein solch radikales Modell nicht umzusetzen, hiess es allenthalben. Insbesondere die Verleger setzten sich dafür ein, dass ihre defizitären Radio- und Fernsehen dank Gebührengeldern überleben konnten. Die gleichen Akteure wie damals werden auch heute dafür sorgen, dass der Subventionshahn offen bleibt.

Das sei auch gut so, findet der frühere Berner Medienprofessor Roger Blum: «In der Schweiz ist letztlich gar kein duales System möglich, sondern nur ein plurales». Blum sieht die Vermengung von öffentlichem und privatem Rundfunk unter einem starken regulatorischen Dach vor allem als Heimatschutz gegen die übermächtige ausländische Konkurrenz; nach dem Motto: Wir sitzen alle im gleichen Boot.

Schlechte Erfahrungen in Irland
Matthias Künzler, Autor des Standardwerks «Mediensystem Schweiz», verweist in diesem Zusammenhang auf die negativen Erfahrungen mit einer stärkeren Dualisierung des Rundfunksystems in Irland: «Dort hatte man die Werbemöglichkeiten des öffentlichen Rundfunks in der zweiten Hälfte der 1990er-Jahre massiv eingeschränkt. Die Folgen für den irischen öffentlichen Rundfunk RTE waren gravierend, da sich dort die RTE zur Hälfte aus Werbung finanziert. Nach drei Jahren stand der öffentliche Rundfunk vor dem Konkurs aber auch die private Konkurrenz war nicht glücklicher: Die TV-Werbegelder flossen auf die Werbefenster der britischen Sender ab; wurden mehrheitlich also nicht in irische Zeitungen oder Privatsender investiert.» In der Schweiz wäre mit den gleichen Folgen zu rechnen, glaubt Künzler.

Manuel Puppis, Professor für Mediensysteme an der Uni Fribourg, teilt die Einschätzung seiner Kollegen, kann aber der Forderung der Verleger nach einem Werbeverbot durchaus auch Positives abgewinnen. «Persönlich fände ich einige Einschränkungen, zum Beispiel im Umfeld von Kindersendungen oder bezüglich Alkoholwerbung durchaus sinnvoll», schreibt Puppis auf Anfrage der MEDIENWOCHE. Damit würde die SRG vom Kommerzialisierungsdruck entlastet.

Der Trend weist in die andere Richtung
Die Werbeordnung steht sowieso auf der Traktandenliste der anstehenden Reformschritte. Hier sind die Weichen für die SRG allerdings in Richtung Liberalisierung gestellt. Schweizer Radio und Fernsehen sollen dereinst auch in ihren Online-Angeboten werben dürfen. Das hat der Bundesrat im Grundsatz vor zwei Jahren entschieden, aber noch keinen Zeitpunkt für den Start festgelegt. Hier werden die Verleger zuerst den Hebel ansetzen – und die Maximalforderung möglicherweise fallen lassen: Wenn wir schon nicht ein komplettes Werbeverbot durchkriegen, soll der Bundesrat wenigstens den Online-Entscheid zurückziehen.

Von einem reinen dualen System ist die schweizerische Medienordnung weiter weg denn je, auch wenn einzelne Diskussionsstränge Anlass bieten, wieder einmal in diese Richtung zu denken. «In der Medienpolitik gibt es nicht genug Anknüpfungspunkte für diese Debatte», ist der Eindruck von Matthias Künzler. Zwar flackere sie immer mal wieder auf. Aber er sehe keinen starken Akteur, der eine solche Politik konsequent verfolge. Und so wird der visionäre Vorschlag auch in Zukunft als Untoter auftauchen und die medienpolitische Debatte zumindest punktuell inspirieren.

Leserbeiträge

Jürg Bachmann 11. April 2015, 10:12

Nach unserer Marktbeobachtung kommen wir zu einem anderen Schluss. Für einen funktionierenden Werbemarkt Schweiz braucht es nämlich die SRG-Werbung, die CH-Werbefenster sowie auch die sprachregionalen und lokalen Privat-TV-Sender. Mit diesem Angebot kann die Werbewirtschaft das gesamte Publikum ansprechen.

Ein Werbeverbot für die SRG würde also die TV-Werbung generell schwächen. Nach unserer Einschätzung gäbe es nicht zwingend Verlagerungen ins verbleibende TV-Angebot. Darum würden wir der Aussage von Nick Lüthi widersprechen.

Wir denken eher, dieses Geld würde nicht mehr in die TV-Werbung investiert. Wohin dann sonst? Vermutlich in Online-Portale und Angebote – und auch da nicht nur in solche schweizerischer Provenienz.

Hans Meiser 12. Juni 2015, 14:53

Ein Werbeverbot für ausländische Sender (Werbefenster) nach 20.00 und ein Werbeverbot für die SRG ab 20.00
Dann herrscht wieder ein wenig Gerechtigkeit im Markt. Gebührengelder sollten auch nur für Sendungen die in der Primetime relevant sind ausgeschüttet werden.
(Nachrichtensendungen, Kulturelle Beiträge etc.)
Das Giesskannenprinzip hat zu einer Verblödungswelle im Privat-TV geführt.