RESSORT

Medien

Der rechtliche und der gefühlte Zensurbegriff

«Zensur ist verboten.» Artikel 17 Absatz 2 ist der kürzeste Absatz unserer Bundesverfassung und die knackigste Rechtsnorm in der Schweiz. Ein so sparsam und absolut formuliertes Verbot wird leicht zur rhetorischen Waffe.

Ad Content

Ein Vorschlag zur Neuorganisierung der rätoromanischen Medien

Die rätoromanischen Medien sollen als Einheit auftreten. Darum schlägt Somedia-Verleger Hanspeter Lebrument vor, das rätoromanische Radio und Fernsehen aus der SRG herauszulösen und zusammen mit seiner Tageszeitung „La Quotidiana“ und der Agentur ANR in eine neue Struktur zu überführen. Für die Finanzierung sollen die bisherigen 26 Millionen Franken zur Verfügung stehen, die SRG (25 Mio.) Weiterlesen …

Warum «Speed Watching» doof ist

Um mehr TV-Folgen sehen und mehr Musik hören zu können, sollen Medien mit erhöhter Geschwindigkeit konsumiert werden. Das – nicht ganz neue – Phänomen «Speed Watching» ist jedoch absolut bescheuert.

Schon 3,5 Millionen Franken zugesagt

Der Businessplan für das Start-up von Constantin Seibt und Christof Moser steht. Die erste Finanzierungsrunde ist fast abgeschlossen. Neben der Genossenschaft soll eine Aktiengesellschaft gegründet werden. Voraussetzung: Das Crowdfunding muss erfolgreich sein.

Ad Content

Rechtsfreie Räume

Strafverfolgung im Netz ist nicht Zensur. Sie schützt vielmehr vor radikalen Einschränkungen. Denn die Anonymität des virtuellen Raums nutzen viele für kriminelle Hass- und Gewaltphantasien.