Eins auf die Finger fürs Abschreiben
Erstmals hat ein Schweizer Gericht einen paraphrasierten Artikel als Urheberrechtsverletzung taxiert. Ringier musste einen Text löschen, den «Blick.ch» einer freien Journalistin abgeschrieben hatte. An der weit verbreiteten Abschreiberei dürfte das Urteil aber vorerst wenig ändern. Schneller und billiger kommen Redaktionen nicht zu attraktivem Content: Man sucht bei der Konkurrenz nach spannenden Artikeln, fasst sie zusammen Weiterlesen …